Statuten der Interessengemeinschaft Schulhaus Pusserein


Art. 1 BEZEICHNUNG
Unter der Bezeichnung "Interessengemeinschaft Schulhaus Pusserein" (nachstehend «IGSP») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in CH-7228 Pusserein. Er ist politisch und konfessionell
unabhängig.


Art. 2 ZWECKBESTIMMUNG
Die IGSP bezweckt Betrieb, allenfalls Kauf, sowie Unterhalt dieses Schulhauses, um es den Einwohnern, namentlich der Fraktion Pusserein, als Begegnungszentrum zu erhalten und zur Verfügung zu stellen.
Sie fördert Gemeinschaft und Geselligkeit, den sozialen Austausch und Zusammenhalt in der Fraktion und darüber hinaus, indem die Mitglieder insbesondere regelmässig öffentliche kleinkulturelle Anlässe sowie ein Sonntagsbeizli organisieren. Die IGSP verfolgt dabei keinerlei kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind allesamt ehrenamtlich tätig.


Art. 3 ORGANISATION
Die Organisation im Allgemeinen richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 64ff. ZGB.


Art. 4 MITGLIEDSCHAFT
Mitglied kann jede handlungsfähige Person werden, welche ihren Wohnsitz gemäss Ihren Wohnsitz in Pusserein gemäss Art. 23 ZGB hat oder über eine persönliche Bindung zu Pusserein verfügt.


Art. 5 BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Die Vereinsversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/4 der Mitglieder anwesend ist.


Art. 6 WAHLEN
Die jährlichen Wahlen werden wie folgt vorgenommen:

Vorstand:         
Präsident/in  in geraden Jahren
Aktuar/in      in ungeraden Jahren
Kassier/in     in geraden Jahren
Beisitzer/in   in ungeraden Jahren
Revisoren: 1 Revisor/in in geraden Jahren 1 Revisor/in in ungeraden Jahren


Art. 7 VEREINSGESCHÄFTE
Der Präsident/die Präsidentin leitet die Versammlungen und Vorstandssitzungen und vertritt den Verein nach aussen. Der Aktuar/die Aktuarin verfasst die Protokolle und unterstützt im Bedarfsfall den Präsidenten im Korrespondenzwesen. Der Kassier/die Kassierin führt die Kasse.


Art. 8 AUSGABENKOMPETENZ VORSTAND
Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes wird auf CHF. 2'000.- für jährlich wiederkehrende Aufwendungen festgelegt, exklusive Neben- und Abwartskosten.


Art. 9 MITTEL
Die für die Tätigkeit des Vereines erforderlichen finanziellen Mittel werden beschafft durch:

• Jahresbeiträge, die alljährlich durch die Versammlung festgelegt werden
• Reinerlös von Veranstaltungen
• Einnahmen aus der Vermietung der Schulhausräumlichkeiten.


Im Übrigen speist die IGSP in Absprache mit dem Gemeinderat Schiers aus den laufenden Einnahmen einen Unterhalts- und Erneuerungsfonds mit jährlich CHF 2'000.--.


Art. 10 LOKALBENUTZUNG
Für die Lokalbenützung entrichten Mitglieder CHF 100.—; Drittpersonen bezahlen CHF 200.--.

Pusserein, den 25. April 2025


Für den Vorstand:
Johannes Frey,
Präsident Isabelle Hohl, Aktuarin